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Ecommerce

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Der Begriff ECommerce (engl.: ECommerce stammt von electronic commerce, dt. elektronischer Handel/Handelsverkehr) wird sowohl als spezieller als auch als ein deutlich umfassenderer Begriff verwendet.

Er steht im Rahmen der Automatisierung von Geschäftsprozessen für einen Teilbereich des EBusiness und im Rahmen der Internetwirtschaft etwas weiter gefasst für ECommerce. Im Rahmen des Internetrechts steht der Begriff für die jeweiligen, meist noch weiter gefassten Regelungsgegenstände, siehe:

  • die eCommerce-Richtlinie (Dienste der Informationsgesellschaft) auf EG-Ebene
  • österreichisches ECommerce-Gesetz (elektronischer Geschäfts- und Rechtsverkehr)

Der Begriff wurde in der Literatur in den frühen 1990er Jahren durch US-amerikanische Autoren geprägt und wurde dabei meist wie folgt definiert: ECommerce ist die vollständig elektronische Abwicklung der Unternehmensaktivitäten in einem Netzwerk.

Durch die zu einseitige deutsche Übersetzung des Begriffes commerce zu Kommerz wird der Begriff im deutschen Sprachgebrauch oft nur auf die Absatzseite des Unternehmens bezogen.

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